Theorie
Vor dem Angeln das Lernen
Auf Grund der Fischerprüfung sind wir ein anerkannter Naturschutzverband.Diese Ausbildung durchläuft jeder Interessierte, welcher in Deutschland Fische mit Rute und Rolle fangen möchte.
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
- Gewässerkunde
- Gerätekunde (Theorie)
- Natur- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Praktischer Teil
- Gerätekunde ( Praxis)
- Praktische Handhabung (Werfen)
1. Der Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet.
In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.
2. Die Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wennim theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein; im praktischen Teil Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen auf die Arenbergscheibe (mindestens 30 von 100 möglichen Punkten) und die Weitwurfbedingungen (mindestens 25 m) erfüllt.
Die Fischerprüfung - Inhalte des theoretischen Teils
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laichund Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der ”Kreatur Fisch‘, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässerbiotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein).
Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht. Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden. Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenflschereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
Bilder Theorie
| Klicken Sie hier, um zur Galerie zu gelangen. |









