Eicklingen

Angelbedingunen

Achtung: Die Teiche dürfen zur Zeit nicht beangelt werden. Die Pachtverträge sind nicht verlängert worden.




Wer die Teiche befischen will muß Mitglied in einem der Vereine der Pachtgemeinschaft Eicklingen sein. ( FV Celle,Eicklingen 77, ASH Wienhausen oder Früh Auf Wienhausen)

Die beiden Teiche A+B mit einer Wasserfläche von 9 ha und einer Tiefe bis zu 20 m sind unterschiedlich besetzt. Teich A hat gute Raubfischbestände mit Wels, Zander und Hecht und einen guten Friedfischbestand. Teich B (am Wald gelegen) ist nur mit Forellen besetzt und kann nur mit einer Sonderkarte beangelt werden, die zur Zeit 20 € für 10 Forellen (Raubfische frei) kostet. Die Karten sind im City-Angelmarkt Celle erhältlich.

Bestimmungen Teich B-Eicklingen ab 1.12.05
Teich B darf nur mit Sonderkarte befischt werden.
Alle Fische sind waidgerecht zu behandeln. Untermaßige Fische sind vorsichtig mit nassen Händen abzuhaken und zurückzusetzen. Der maßige Fisch ist sofort zu töten und in die Fangerlaubnis mit Kugelschreiber einzutragen. Betrifft nur die Forelle!
(Datum 6stellig,z.B.03.05.03)
Alle geforderten Daten sind vollständig einzutragen.
Jegliche Hälterung ist verboten.
Jeder Angler an der Teichanlage Eicklingen ist verpflichtet, andere Angler auf Einhaltung der Bestimmungen zu überwachen bzw. seine Angelpapiere vorzuweisen. Bei Abweichung bitte den Namen feststellen und dem eigenen Vereinsvorstand melden!

Zugelassene Angelarten:
1. Rute:
Fliegenfischen oder Spinnfischen mit Einzelhaken und angedrücktem Widerhaken.

Die Spinnköder müssen in jedem Falle durch Einholen bewegt werden. Besonders Wasserkugeln und Spirolinos dürfen nicht nur durch Wind oder Strömung in Bewegung gehalten werden, weil eventuell untermaßige Fische den Köder zu tief schlucken würden.
Zusätze, wie Aromen, Trout Bait oder Lebend-Köder (z.B. Made oder Wurm), sowie Anfüttern sind verboten.
Mindestmaß Forelle: 30 cm

2.Rute:
Raubfischrute mit totem Köderfisch (mind. 15 cm).
Schonzeiten für Raubfische (z.B. Hecht: 1.2. bis 15.4.) sind einzuhalten. Diese Rute muss unter ständiger Aufsicht des Fischereiberechtigten stehen.
Es darf nur eine Rute pro Fischart (Raubfisch oder Forelle) verwendet werden (verboten sind also 2 Ruten auf Hecht bzw. 2 Ruten auf Forelle). Mindestmaß für Hecht und Zander: 40 cm. Wels=50 cm.
Bei der Fischlandung ist der Unterfangkescher unbedingt zu benutzen!
Zurückgelassener Müll führt zum sofortigen Kartenentzug!
Ausnehmen der Fische am Gewässer ist untersagt.
Jeder Angler ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten und bei Verstößen dagegen vorzugehen.
Die Anlage ist ausschließlich den Mitgliedern der PG Eicklingen vorbehalten. Badende usw. sind höflich, aber bestimmt aufzufordern, das Gelände zu verlassen.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird durch die Fischereiaufsicht/Vorstand die Karte eingezogen. Mit einem Bußgeld ist zu rechnen. Bei Wiederholung kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen.

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